LUFTKILOMETER Impressum

Kleingedrucktes muß sein!
Präambel

"Kleingedrucktes" wird auf dieser Seite ("Impressum") nicht in einem abwertenden Sinn gebraucht. Es mag demjenigen, dem es sich erschließt, durchaus von unschätzbarer Wichtigkeit sein. Insbesondere soll nicht durch die Wahl einer kleiner Schriftgröße die Bedeutung des Inhaltes herabgewürdigt werden. Es wird empfohlen, daß jeder Nutzer gemäß der Beschaffenheit seines optischen Wahrnehmungsapparates oder der subjektiv empfundenen Wichtigkeit des Inhalts dieses Impressums die angezeigte Schriftgröße auf dem verwendeten Anzeigeprogramm entsprechend einstellt. Von nun an geht es "klein" weiter!

Verantwortlich für den Inhalt aller Seiten der Domain www.luftkilometer.de (im Folgenden "die Seiten" genannt) ist Kurt Reuter, Heroldsberger Weg 5, D-90411 Nürnberg (im Folgenden "Verantwortlicher" genannt) * Es ist in der Vergangenheit festgestellt worden, daß insbesondere bei Personen mit angegriffener Gesundheit die Auseinandersetzung mit den respektive der Genuß der Seiten zu körperlichen und geistigen Beschwernissen führen kann. Für diese Auswirkungen wird keinerlei Haftung übernommen. Gefährdete Personen mögen vor Perception der Seiten von ihrem Arzt oder dem Gesundheitsberater ihrer Krankenkasse eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erstellen lassen * Investoren werden hiermit darauf hingewiesen, daß der Erwerb von Anteilen an Luftkilometern gegen Rechnung erfolgt; jedoch keine Zusicherung gegeben wird, daß sich der Erwerb steuermildernd auswirkt. Auch fallen beim Erwerb von Anteilen von Luftkilometern keine Luftmeilen (engl. "miles") an (Wer in den Luftkilometer investiert, braucht sich um seine Meilen nicht zu sorgen!). Das investierte Geld ist in der Regel mit getätigter Investition sofort "weg", wobei "weg" im Sinne von "für den Investor nicht mehr da, bzw. nicht mehr beibringbar" verstanden wird. Im Gegensatz zu jedem Börsenengagement können Investoren das Risiko bei der Investition in den Luftkilometer exakt beziffern. * Wegen lückenhafter Vorschriften im Baurecht für Luftschlösser und Gedankengebäude wird für errichtete Luftkilometer lediglich zugesichert, daß die vorgesehene Luftkilometer-Bodenplatte die Gebäudelast, einschließlich der Last eventueller, zukünftiger Aufstockungen, sicher aufnimmt.* Es wird keine Haftung für die Genehmigung der Errichtung eines Luftkilometers auf einem Grundstück übernommen. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, ist eine entsprechende Genehmigung vor Errichtung einzuholen. * Der Luftkilometer mag Geschmacksache sein; die Bodenplatte ist zum deutschen Geschmacksmuster angemeldet. * Wer Luftkilometer und insbesondere Luftkilometer-Bodenplatten nachmacht oder nachgemachte Luftkilometer oder nachgemachte Luftkilometer-Bodenplatten errichtet, läuft Gefahr, zur Kasse gebeten zu werden. * (wird fortgesetzt)

 

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